Das „Einer für Alle“-Prinzip ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mittlerweile ein bekannter Begriff. Aber was genau steckt dahinter? Und was muss ich als OZG-Umsetzer oder OZG-Umsetzerin wissen, um die Verwaltung nach dem „Einer für Alle“-Prinzip digitalisieren zu können? In fünf kurzen Erklärvideos des Bundesministerium des Innern und für Heimat wird das „Einer für Alle“-Prinzip – kurz EfA-Prinzip – ausführlich und verständlich erklärt. In dieser Folge geben Birte Kranz, Bundesinnenministerium, und Frank Bonse, Finanzministerium Sachsen-Anhalt, einen Einblick in die organisatorische Dimension des „Einer für Alle“-Prinzips.