Wörterbuch

Häufig verwendete Begriffe werden hier in alphabetischer Reihenfolge erläutert.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist das verantwortliche Ressort für die OZG-Umsetzung auf Bundesebene.

Bürgerkonto
Hessische Bezeichnung des „Nutzerkontos“ für natürliche Personen. Vorgabe aus § 2 Abs. 3 OZG, damit sich Nutzerinnen und Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können.
Vgl. nachfolgend jeweils „Nutzerkonto“, „Organisationskonto“, „Servicekonto“ und „Unternehmenskonto“.

CIO
Der Chief Information Officer (CIO) und Bevollmächtigte für E-Government und Informationstechnologie des Landes Hessen ist zuständig für die Steuerung der IT-Gesamtstrategie sowie die Vertretung des Landes Hessen in verwaltungsübergreifenden IT-Gremien wie dem IT-Planungsrat. Landesinterne Kernaufgaben sind die IT-Konsolidierung, die Unterstützung von Prozessen mit IT sowie der Ausbau von elektronischen Services für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Der CIO ist mit seinem Team auch für die strategische Steuerung des OZG in den hessischen Kommunen zuständig.

Civento
Civento ist eine erweiterbare Prozessplattform mit vollständigem Dokumentenmanagementsystem und Zahlungssystemintegration für die Bearbeitung individueller Prozesse. Verantwortlich für die technische Umsetzung ist der kommunale IT-Dienstleister ekom21.
Zentrale Komponente von Civento ist eine Service-Bibliothek, aus der sich alle Kommunen bedienen können. Die einzelnen Module lassen sich von den Kommunen individuell anpassen. Civento ist zudem mit dem hessischen Bürgerkonto verbunden, das als Authentifizierungskonto für alle digitalen Dienste fungiert und dabei auf die eID im Personalausweis zurückgreift.
Die IT-Plattform enthält neben einer Antrags- und Abwicklungskomponente für die Sachbearbeitung auch ein Modul mit Modellierungswerkzeugen für das Design von Prozessen. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sowohl digitale Anträge zu stellen als auch komplette Prozesse elektronisch abzuwickeln.

Digitalisierungslabor
Der Begriff Digitalisierungslabor bezeichnet den Vorgang zur Entwicklung innovativer und digitaler Verwaltungsleistungen durch interdisziplinäre Teams. Beteiligt sind Fachleute aus der Verwaltung, der IT und den Bereichen Prozessdesign und Nutzerfreundlichkeit.

Digitalisierungsprogramm Föderal
Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Umsetzung des OZG. Dabei werden arbeitsteilig in 14 Themenfeldern jeweils gemeinsam von Bundesressorts, Ländern und Kommunen die Grundlagen für die OZG-Umsetzung geschaffen. Ziel ist die Nachnutzung von (vor)entwickelten nutzerfreundlichen Lösungen bzw. Entwicklungs- und Betriebsallianzen der Länder und Kommunen.

EfA-Prinzip
EfA ist die Abkürzung für "Einer für Alle". "Einer für Alle" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich nur mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen.

E-Government-Rat
Der E-Government-Rat dient dazu, die behörden- und ebenenübergreifende Kooperation von Bund, Land und Kommunen in der Informationstechnik voranzubringen. Das Gremium ist im Hessischen E-Government-Gesetz verankert. Der E-Government-Rat ist in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die für die Kooperation in der Informationstechnik von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Datenübermittlungs- und Datenabrufsregelungen. Zudem ist es unter anderem Aufgabe des E-Government-Rates, Empfehlungen zur Vorbereitung und Umsetzung der im IT-Planungsrat behandelten Themen und Beschlüsse auszusprechen. Auch die Weiterentwicklung der Strategien für die Digitalisierung in der Verwaltung und die Umsetzungsplanung des Landes und der Kommunen für die elektronische Verwaltung sind Themen dieses politischen Steuerungsgremiums. Vorsitzender des E-Government-Rates ist der CIO des Landes Hessen. Mitglieder sind zudem der zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Security Officer – CISO), Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei, der Ministerien und des Landtags sowie des Hessischen Rechnungshofs, der kommunalen Spitzenverbände, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und der Kommunalen Gebietsrechenzentren.

Fachverfahren
Fachbezogene Anwendungen (Software) zur Verwaltung der anfallenden Daten und zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung aus Behördenperspektive.
Die Digitalisierung von behördeninternen Abläufen wird nicht vom OZG erfasst.

FITKO
Föderale IT-Kooperation (FITKO) mit Zuständigkeit zur Koordinierung des Ausbaus der Digitalisierung in der Verwaltung. Neben dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) koordinierende Stelle des Digitalisierungsprogramms Föderal.

Frontend
Wörtliche Übersetzung aus dem Englischen: „vorderes Ende“; Darstellung und Entgegennahme der Daten: Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen aus Sicht der Antragstellenden. Digitale Schnittstelle zu den Diensten der Verwaltung in Form von Services, die über den Webbrowser genutzt werden können, in Form von Apps für mobile Endgeräte oder in Form von Maschine-zu Maschine-Schnittstellen. Das Frontend wird vom OZG erfasst.

Hessischer OZG-Umsetzungskatalog (HUK)
Im Rahmen der übergreifenden Aktivitäten des Bundes und der Länder wurde auf föderaler Ebene ein "OZG-Umsetzungskatalog" erstellt, der alle relevanten Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen in Bündeln strukturiert und nach Themenfeldern sowie Lebens- und Geschäftslagen darstellt. Auf dieser Basis wurde ein "hessischer OZG-Umsetzungskatalog" erstellt, der als wesentliches Hilfsmittel zur Umsetzung des OZG in Hessen dient.

Interkommunale Zusammenarbeit
Das Förderprogramm zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) kann auch im Rahmen des OZG verwendet werden. Gefördert wird die gemeinschaftliche Einstellung oder Ausbildung von IT-Personal zur Anpassung und Implementierung von Online-Anträgen, welche in den Digitalisierungsfabriken zentral entwickelt wurden.

IT-Planungsrat
Der IT-Planungsrat ist ein politisches Gremium, dessen Hauptfunktion die Steuerung und Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und E-Government ist.

Konjunkturmittel
Der Bund stellt im Rahmen des Konjunkturprogramms 3 Milliarden Euro für die Beschleunigung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Verfügung. 1,5 Milliarden Euro sind hier für die Umsetzung von Antragsverfahren für OZG-Leistungen in der etablierten Themenfeld-Struktur nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle: zentral betriebene Antragslösungen) vorgesehen. 

Medienbruch
Schnittstellen in einem Geschäftsprozess, an denen Daten von einem Medium auf ein anderes übertragen werden (müssen). Medienbrüche verringern die Effizienz und erhöhen im Allgemeinen die Durchlaufzeit innerhalb eines Prozesses.

Nachnutzung
Möglichkeit der Übernahme von Ergebnissen aus anderen Themenfeldern im Rahmen des verteilten Vorgehens (Digitalisierungsprogramm Föderal).

Nutzerin, Nutzer (i. S. OZG)
Nutzerinnen und Nutzer im Sinne des OZG sind diejenigen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine, Verbände, Kommunen, Behörden sowie sonstige Körperschaften und Organisationen.

Nutzerkonto
Ein Nutzerkonto kann als Bürger- oder Organisationskonto angeboten werden. Ein „Bürgerkonto“ ist ein Nutzerkonto, das natürlichen Personen zur Verfügung steht. Ein „Organisationskonto“ ist ein Nutzerkonto, das juristischen Personen, Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann, natürlichen Personen, die gewerblich oder beruflich tätig sind, oder Behörden zur Verfügung steht (LINK Organisationskonto). Die Verwendung von Nutzerkonten ist für die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig. Wer eine Verwaltungsleistung online beantragen möchte, muss sich in der Regel identifizieren. Bürgerinnen, Bürger und Organisationen können dazu - wie in einem Onlineshop - ein Nutzerkonto anlegen und es für das digitale Ausweisen gegenüber einer Behörde verwenden.
Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) auf freiwilliger Basis können Nutzerinnen und Nutzer die erneute Dateneingabe bei Onlineformularen vermeiden, indem sie ihre hinterlegten Daten für digitale Verwaltungsleistungen freigeben. Dadurch werden zum Beispiel elektronische Formulare automatisch befüllt. Ein Nutzerkonto hat auch eine sichere Postfachfunktion. Der von der Behörde ausgestellte Bescheid kann auf Wunsch in das Postfach im Nutzerkonto zugestellt werden.

Onlinezugangsgesetz (OZG)
Regelt, dass alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch bereitgestellt werden. Darüber hinaus finden sich im OZG Regelungen zum Portalverbund, zu Nutzerkonten und zu Standardisierungsrechten. Etablierte analoge Verfahren (Papieranträge, persönliche Beratung/Kommunikation mit der Behörde, persönliches Erscheinen) bleiben weiterhin bestehen.

Organisationskonto
Ein „Organisationskonto“ ist ein Nutzerkonto, das juristischen Personen, Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann, natürlichen Personen, die gewerblich oder beruflich tätig sind, oder Behörden zur Verfügung steht. Die Verwendung eines Organisationskontos ist für die Nutzerinnen oder Nutzer freiwillig. Wer eine Verwaltungsleistung online beantragen möchte, muss sich in der Regel identifizieren. Unternehmen und Organisationen können dazu ein Nutzerkonto anlegen und es für das digitale Ausweisen gegenüber einer Behörde verwenden. Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) auf freiwilliger Basis können Nutzerinnen und Nutzer die erneute Dateneingabe bei Onlineformularen vermeiden, indem sie ihre hinterlegten Daten für digitale Verwaltungsleistungen freigeben. Dadurch werden zum Beispiel elektronische Formulare automatisch befüllt. Ein Nutzerkonto hat auch eine sichere Postfachfunktion. Der von der Behörde ausgestellte Bescheid kann auf Wunsch in das Postfach im Nutzerkonto zugestellt werden.

OZG-Leistung
Der Begriff beschreibt laut OZG-Katalog des Bundes ein Leistungsbündel, welches sich aus mehreren Leistungen sowie deren Verrichtungen zusammensetzt. Diese Leistungen hängen aus Nutzersicht zusammen.

OZG-Umsetzungskatalog des Bundes
Der OZG-UmsetzungskatalogÖffnet sich in einem neuen Fenster stellt alle Verwaltungsleistungen zusammen, für die digitale Lösungen entsprechend des OZG bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden müssen – zusätzlich ergänzt um Informationen, die für die Entwicklung der jeweiligen digitalen Angebote relevant sind. Die darin enthaltenen Leistungen sind dabei aus der Sicht von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gruppiert. Sie sind in Lebens- und Geschäftslagen gebündelt, die sich an den Anliegen und dem Lebensalltag der Menschen orientieren.
Ausgangspunkt für die Zusammenstellung der im Rahmen des OZG zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen ist der LeistungskatalogÖffnet sich in einem neuen Fenster der öffentlichen Verwaltung (LeiKa) – ein umfassendes Verzeichnis von rund 11.000 Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg. Der OZG-Umsetzungskatalog umfasst rund 5.000 für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen wichtige LeiKa-Leistungen. Diese sind zu 575 OZG-Leistungsbündeln zusammengefasst worden. Ein Leistungsbündel umfasst also mehrere thematisch zusammengehörige Einzelleistungen. Ein solches Leistungsbündel wird auch als "OZG-Leistung" bezeichnet. Leistungen, die nicht in den Anwendungsbereich des OZG fallen, wie beispielsweise verwaltungsinterne Leistungen, sind nicht im OZG-Umsetzungskatalog enthalten.

OZG-Verbund Mitte
Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben im November 2020 vereinbart, bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen als OZG-Verbund Mitte zu kooperieren. Damit sollen Verwaltungsleistungen arbeitsteilig erstellt und wechselseitig zur Verfügung gestellt werden. Als technische Plattform dient civento.

Portalverbund
Technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern, über den der Zugang zu Verwaltungsleistungen auf unterschiedlichen Portalen angeboten wird.

Servicekonto
Hessische Bezeichnung des Nutzerkontos für natürliche Personen. Vorgabe aus § 2 Abs. 3 OZG, damit sich Nutzerinnen und Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können. Vgl. vorstehend „Bürgerkonto“, „Nutzerkonto“, „Organisationskonto“ und nachfolgend „Unternehmenskonto".

Single Digital Gateway (SDG)
Bis 2023 soll nach der SDG-Verordnung der Europäischen Union ein einheitlicher digitaler Zugang von den Mitgliedstaaten zu bestimmten Verwaltungsleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen innerhalb der Europäischen Union eingerichtet werden.

Strategische Steuerung
Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung steuert und koordiniert die Digitalisierungsoffensive des Landes Hessen. Hieraus ergibt sich eine zentrale Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Landesministerien für die Realisierung von Maßnahmen zur Umsetzung des OZG in Hessen. In der Legislaturperiode 2019-2024 stehen rund 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Themenfeld
Ein Themenfeld setzt sich aus mehreren inhaltlich verwandten Lebens- und/oder Geschäftslagen zusammen. Die Lebens- und Geschäftslagen sind in 14 Themenfeldern zusammengefasst. Ein Themenfeld kann sowohl Leistungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen enthalten. Die Bündelung in Themenfelder dient zum einen dazu, dass Leistungen, die aus Nutzersicht zusammenhängen, auch bei der Digitalisierung im Zusammenhang betrachtet werden und zum anderen als Grundlage für die aufgabenteilige Umsetzung im Digitalisierungsprogramm Föderal.

Themenfeldführung (Federführung)
Die Federführer der Themenfelder sind für die vollständige Bearbeitung des Themenfelds inklusive Themenfeldplanung und Digitalisierungslabore verantwortlich. Die Themenfeldführung wird von einzelnen Ländern übernommen. Ihnen fällt zudem eine Koordinationsrolle zwischen den verschiedenen, am Themenfeld beteiligten Akteuren zu.

Umsetzungskoordination OZG Hessen
Gesamtkoordination der OZG-Umsetzung in Hessen im operativen Sinne. Laut Kabinettbeschluss vom 10. Februar 2020 liegt die Umsetzungskoordination OZG beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS).

Unternehmenskonto
Hessische Bezeichnung des Nutzerkontos für juristische Personen des privaten Rechts. Vorgabe aus § 2 Abs. 3 OZG, damit sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können. Vgl. vorstehend „Bürgerkonto“, „Nutzerkonto“, „Organisationskonto“, „Servicekonto“.

Verteiltes Vorgehen
Arbeitsteiliges Vorgehen, Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zur Bearbeitung der Leistungen des OZG-Bundeskataloges im Rahmen der Themenfelder mit dem Ziel, nachnutzbare Lösungen zu erstellen (Digitalisierungsprogramm Föderal).

Verwaltungsleistung
Verwaltungsleistungen (synonym mit dem Begriff „Leistungen“) sind Dienstleistungen der Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen. Diese Leistungen können online beantragt werden. Das OZG definiert den Begriff Verwaltungsleistungen in § 2 Abs. 3 als die „elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“.

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