Das „Einer für Alle“-Prinzip ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mittlerweile ein bekannter Begriff. Aber was genau steckt dahinter? Und was muss ich als OZG-Umsetzer oder OZG-Umsetzerin wissen, um die Verwaltung nach dem „Einer für Alle“-Prinzip digitalisieren zu können? In fünf kurzen Erklärvideos des Bundesministerium des Innern und für Heimat wird das „Einer für Alle“-Prinzip – kurz EfA-Prinzip – ausführlich und verständlich erklärt. In dieser Folge geben René Helbing, Bundesministerium des Innern und für Heimat, und Christine Kamburg, Föderale IT-Kooperation, einen Einblick in die rechtliche Dimension.